Versicherungs-Wissen
bAV: Die fünf Durchführungswege im Überblick
Fünf Wege zur Betriebsrente — Polly erklärt, wie sie sich unterscheiden und worauf es wirklich ankommt.
Mit FragPolly besprechenDie betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein Teil deines Lohns, den du nicht heute bekommst, sondern später als Rente oder Einmalzahlung. Statt das Geld direkt aufs Konto zu buchen, fließt es in einen Versorgungsvertrag — und das mit einem entscheidenden Vorteil: In der Ansparphase sparst du Steuern und Sozialabgaben. Im Gegenzug werden Leistungen im Alter voll versteuert und unterliegen der Krankenkassenpflicht.
Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) kennt abschließend fünf Wege, wie eine bAV organisiert werden kann: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Jeder dieser Durchführungswege hat seine eigene Förderlogik, eigene bilanzielle Wirkung und eigene Regeln beim Insolvenzschutz. Die Wahl des richtigen Wegs hängt von Faktoren wie Unternehmensgröße, Gehaltshöhe, Bilanzstrategie und individuellem Bedarf ab.
Auf dieser Seite erfährst du, wie sich die fünf Wege konkret unterscheiden, was steuerlich und sozialversicherungsrechtlich gilt, wie der Insolvenzschutz funktioniert und wann eine Standard-Direktversicherung an ihre Grenzen stößt. Polly gibt dir das Wissen, das du brauchst — klar, präzise und ohne Fachchinesisch.
Was sind die fünf Durchführungswege der bAV?
Das BetrAVG definiert fünf und nur fünf Durchführungswege. Sie unterscheiden sich darin, wer der Vertragspartner ist, wie Steuerfreiheit entsteht und ob der Arbeitgeber eine Bilanzposition ausweisen muss.
- Direktversicherung (DV): Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Der Arbeitnehmer (oder seine Hinterbliebenen) ist bezugsberechtigt. Steuerförderung nach § 3 Nr. 63 EStG. BaFin-Aufsicht.
- Pensionskasse (PK): Eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, gegen die der Versicherte einen eigenen Rechtsanspruch hat. Ebenfalls BaFin-reguliert und über § 3 Nr. 63 EStG gefördert.
- Pensionsfonds (PF): Ähnlich wie die Pensionskasse, jedoch mit erweiterten Anlagemöglichkeiten — höhere Aktienquoten sind zulässig. Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG. Sowohl versicherungsförmige als auch nicht-versicherungsförmige Leistungserbringung möglich.
- Unterstützungskasse (U-Kasse): Eine rechtlich selbstständige Einrichtung, gegen die der Begünstigte jedoch keinen eigenen Rechtsanspruch hat — der Anspruch richtet sich ausschließlich gegen den Arbeitgeber. Steuerlich nicht über § 3 Nr. 63, sondern über den eigenen Rahmen des § 4d EStG geregelt.
- Direktzusage / Pensionszusage (PZ): Der Arbeitgeber verspricht die Versorgungsleistung unmittelbar aus dem eigenen Unternehmensvermögen. Steuerlich bildet er dafür eine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG. Strenge Voraussetzungen, insbesondere für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer.
Wie unterscheiden sich die Wege steuerlich und sozialversicherungsrechtlich?
In der Anwartschaftsphase gilt für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds: Beiträge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG — sozialversicherungsfrei jedoch nur bis 4 % der BBG. Die Unterstützungskasse folgt dem Förderrahmen des § 4d EStG. Bei der Direktzusage entsteht in der Anwartschaftsphase kein lohnsteuerlicher Zufluss.
In der Auszahlungsphase werden alle fünf Wege voll besteuert — Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds nach § 22 Nr. 5 EStG, Unterstützungskasse und Direktzusage nach § 19 EStG. Gesetzlich krankenversicherte Rentner zahlen zudem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf ihre Versorgungsbezüge.
Seit dem 1. Januar 2020 gibt es einen KV-Freibetrag in Höhe von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße (§ 226 Abs. 2 SGB V), der die frühere Doppelverbeitragung teilweise entschärft. In der Pflegeversicherung bleibt die volle Beitragspflicht bestehen. Privat Krankenversicherte zahlen auf Versorgungsbezüge keine KV-Beiträge.
Bei einer Kapitalauszahlung statt laufender Rente wird der Betrag für die KV-Verbeitragung auf 120 Monate verteilt (§ 23a SGB IV). Steuerlich kann die Fünftelregelung nach § 34 EStG vorteilhaft sein.
Wie funktioniert der Insolvenzschutz bei der bAV?
Bei Insolvenz des Arbeitgebers übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) unverfallbare Anwartschaften und laufende Renten. Die PSV-Pflicht hängt vom Durchführungsweg ab:
- Direktzusage und Unterstützungskasse: Immer PSV-pflichtig.
- Pensionsfonds: PSV-pflichtig, jedoch mit reduziertem Beitragssatz.
- Pensionskasse: Seit dem EuGH-Urteil vom 19.12.2019 (C-168/18, Bauer-Entscheidung) in den dort entschiedenen Konstellationen PSV-pflichtig.
- Direktversicherung: Bei unwiderruflichem Bezugsrecht des Arbeitnehmers und beitragsfreier Verfügung besteht in der Regel keine PSV-Pflicht — der Arbeitnehmer hat einen Direktanspruch gegen den Versicherer.
Wichtig: Selbst wenn ein externer Versorgungsträger eingeschaltet wird, haftet der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG subsidiär. Kürzt etwa eine Pensionskasse die Rente, muss der Arbeitgeber die Differenz ausgleichen (BAG 19.05.2020 — 3 AZR 269/19). Erst wenn auch das nicht reicht, springt der PSVaG ein.
Was gilt bei Bilanzwirkung und Unternehmensstrategie?
Ein entscheidender Unterschied zwischen den Wegen ist ihre bilanzielle Wirkung:
- Off-balance: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Unterstützungskasse tauchen nicht als Schuld in der Unternehmensbilanz auf. Das schont Bilanzkennzahlen und ist für Unternehmen mit Rating-Sensitivität relevant.
- On-balance: Die Direktzusage erfordert eine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG (Steuerbilanz) bzw. § 253 HGB (Handelsbilanz). Das belastet die Bilanz, ermöglicht aber auch erhebliche steuerliche Gestaltungsspielräume — und kennt keine summenmäßige Förderbegrenzung in der Anwartschaft.
Für Unternehmen, die eine „Cash-out"-Strategie verfolgen oder Bilanzneutralität bevorzugen, sind die versicherungsförmigen Wege (DV, PK, PF) meist die erste Wahl. Wer hingegen hohe Gehälter über den Förderrahmen des § 3 Nr. 63 EStG hinaus versorgen will, nutzt ergänzend Unterstützungskasse oder Direktzusage.
Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer gelten bei der Direktzusage besonders strenge Anforderungen: Erdienbarkeit (mindestens 10 Jahre verbleibende Dienstzeit), Angemessenheit der Zusagenhöhe und eine Erprobungszeit von in der Regel zwei bis fünf Jahren müssen eingehalten werden (BFH 15.03.2023 — I R 41/19).
Was passiert beim Jobwechsel mit der bAV?
Wenn du den Arbeitgeber wechselst, hast du grundsätzlich drei Optionen für deine bestehende bAV:
- Übertragung (Portabilität): Innerhalb von 12 Monaten nach Ausscheiden kannst du nach § 4 BetrAVG den Übertragungswert auf den neuen Arbeitgeber oder Versorgungsträger übertragen lassen. Das ist steuerneutral nach § 3 Nr. 55 EStG, sofern der Wert im Förderrahmen bleibt.
- Beitragsfreistellung: Der Vertrag bleibt bestehen, es werden aber keine weiteren Beiträge eingezahlt. Die erdiente Anwartschaft bleibt erhalten.
- Private Fortführung: Bei der Direktversicherung ist in manchen Fällen eine private Weiterführung möglich.
Die gesetzliche Unverfallbarkeit setzt voraus, dass die Zusage mindestens drei Jahre bestanden hat und du bei Ausscheiden das 21. Lebensjahr vollendet hast (§ 1b Abs. 1 BetrAVG, für Zusagen ab 2018). Bei Entgeltumwandlung bist du sofort unverfallbar — der eigene Beitragsanteil bleibt dir in jedem Fall erhalten. Bei sehr kleinen Anwartschaften unterhalb der Bagatellgrenze (§ 3 BetrAVG: Rente ≤ 1 % der monatlichen Bezugsgröße West) kann der Arbeitgeber ohne deine Zustimmung abfinden.
Wann reicht ein einziger Durchführungsweg nicht aus?
Für viele Arbeitnehmer ist die Direktversicherung der einfachste und praktischste Einstieg in die bAV. Doch es gibt Konstellationen, in denen ein einzelner Weg nicht ausreicht:
- Hohes Einkommen über der BBG: Der Förderrahmen des § 3 Nr. 63 EStG ist ausgeschöpft — ergänzend kommen Unterstützungskasse oder Direktzusage in Betracht.
- Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer: Hier ist eine maßgeschneiderte Direktzusage mit versicherungsmathematischem Gutachten notwendig.
- Patchwork-Familien oder unverheiratete Lebensgefährten: Der steuerlich begünstigte Begünstigtenkreis ist nach der BFH-Rechtsprechung eng — die Bezugsrechtsgestaltung muss präzise sein.
- Arbeitnehmer mit hohem Berufsunfähigkeitsrisiko: Die Invaliditätskomponente muss ausdrücklich vereinbart sein; sonst zahlt die bAV im BU-Fall nicht.
- Geringverdiener: Der § 100 EStG-Förderbetrag (30 % Arbeitgeberzuschuss, maximal 144 € jährlich) sollte genutzt werden — dieser greift bei Bruttogehältern bis 2.575 € monatlich.
Diese Konstellationen erfordern eine individuelle Bedarfsanalyse. Das Expertenteam von FragPolly™ hilft dir dabei, die richtige Kombination aus Weg, Versorgungsordnung und Tarif zu finden.
Häufige Fragen
Welcher Durchführungsweg ist für die meisten Arbeitnehmer am geeignetsten?
Für die Mehrheit der Arbeitnehmer ist die Direktversicherung der einfachste Einstieg: Sie ist BaFin-reguliert, steuerlich über § 3 Nr. 63 EStG gefördert und ohne bilanzielle Belastung für den Arbeitgeber. Ob dieser Weg auch für deine individuelle Situation optimal ist, hängt von Gehaltshöhe, Arbeitgeberstrategie und Familienstand ab — das Expertenteam von FragPolly™ hilft dir bei der Einordnung.
Muss mein Arbeitgeber einen Zuschuss zur bAV zahlen?
Ja. Wenn du Entgelt in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds umwandelst und dein Arbeitgeber dabei Sozialabgaben spart, muss er dir mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss weitergeben (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Dieser Pflichtarbeitgeberzuschuss gilt seit 2019 für neue und seit 2022 für alle bestehenden Entgeltumwandlungsvereinbarungen.
Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn mein Arbeitgeber insolvent wird?
Bei Insolvenz des Arbeitgebers übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) unverfallbare Anwartschaften und laufende Renten. Bei der Direktversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht hast du als Arbeitnehmer ohnehin einen Direktanspruch gegen den Versicherer — hier ist der PSV in der Regel nicht nötig. Melde deine Ansprüche beim PSVaG an und sichere alle Versorgungsunterlagen.
Werden Betriebsrenten im Alter voll versteuert?
Ja. Alle fünf Durchführungswege werden in der Auszahlungsphase voll besteuert — entweder nach § 22 Nr. 5 EStG (DV, PK, PF) oder nach § 19 EStG (U-Kasse, Direktzusage). Gesetzlich Krankenversicherte zahlen zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, wobei seit 2020 ein KV-Freibetrag (§ 226 Abs. 2 SGB V) die Belastung teilweise reduziert.
Kann ich meine bAV bei einem Jobwechsel mitnehmen?
Ja, innerhalb von 12 Monaten nach deinem Ausscheiden kannst du den Übertragungswert nach § 4 BetrAVG steuerneutral auf den neuen Versorgungsträger übertragen lassen. Verpasst du diese Frist, bleibt die bAV als ruhende Anwartschaft beim alten Arbeitgeber — oder du kannst sie beitragsfrei stellen. Entgeltumwandlungs-Anteile bleiben in jedem Fall unverfallbar erhalten.
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