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Versicherungs-Wissen

Grundfähigkeitsversicherung: Welche Fähigkeiten sind versichert?

Sehen, Gehen, Greifen, Hören – welche Fähigkeiten dein Vertrag absichert und ab wann er zahlt.

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Eine Grundfähigkeitsversicherung (GF) sichert dich für den Fall ab, dass du eine konkrete körperliche oder geistige Fähigkeit dauerhaft verlierst – zum Beispiel sehen, hören, sprechen, gehen oder Treppen steigen. Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung prüft sie nicht, ob du deinen Job noch ausüben kannst. Sie fragt nur: Ist die Fähigkeit weg?

Das Herzstück jedes GF-Vertrags ist der Katalog der versicherten Grundfähigkeiten zusammen mit den dazugehörigen Schwellenwerten. Erst wenn eine dieser Schwellen eindeutig und dauerhaft unterschritten wird, zahlt die Versicherung. Wer den Katalog kennt, versteht seinen Schutz – und erkennt, wo mögliche Lücken entstehen.

Auf dieser Seite erfährst du, welche Fähigkeiten branchentypisch versichert sind, welche Schwellenwerte gelten, was erweiterte Tarife leisten – und an welchen Stellen Missverständnisse entstehen, die im Ernstfall teuer werden können.

Welche Sinnes- und Kommunikationsfähigkeiten sind versichert?

Der branchentypische Kernkatalog beginnt mit den Sinnesfähigkeiten. Beim Sehen gilt als Auslöser, wenn die Sehkraft auf dem besseren Auge trotz optischer Korrektur dauerhaft auf 5 % (1/20) oder weniger sinkt. Beim Hören ist ein Hörverlust von mindestens 80 % auf dem besseren Ohr nach gängigem Audiogramm die maßgebliche Schwelle.

Das Sprechen ist verloren, wenn du dich mündlich nicht mehr verständlich artikulieren kannst – unabhängig von der Ursache. In einzelnen Tarifen sind darüber hinaus auch das Schmecken und Riechen als versicherte Fähigkeiten enthalten, was aber nicht zum Standard gehört.

Wichtig: Ein allgemeines Nachlassen der Sinnesleistung reicht nicht. Die vertragliche Schwelle muss nachweisbar erreicht sein – eine leichte Sehverschlechterung oder ein partieller Hörverlust lösen keinen Anspruch aus.

Welche körperlich-motorischen Fähigkeiten zählen zum Katalog?

Dieser Bereich ist das Rückgrat der meisten GF-Verträge – besonders relevant für körperlich tätige Berufsgruppen:

  • Gehen: nicht mehr 400 m am Stück auf ebenem Untergrund
  • Treppensteigen: nicht mehr eine Etage am Stück ohne fremde Hilfe
  • Stehen: nicht mehr 30 Minuten am Stück
  • Sitzen: nicht mehr 2 Stunden am Stück
  • Knien / Bücken: nicht mehr eigenständig aufstehen
  • Heben und Tragen: nicht mehr 10 kg über kurze Distanz
  • Greifen / Gebrauch der Hände: Verlust der Fingerfertigkeit, z. B. Knöpfe schließen nicht mehr möglich
  • Gebrauch der Arme: kein Heben oder Strecken über Kopfhöhe
  • Gleichgewicht: Verlust der Standsicherheit

Erweiterte Tarife nehmen zusätzlich die Handgelenk- und Schulterbeweglichkeit auf. Entscheidend ist immer: Die Einschränkung muss die vertragliche Schwelle erfüllen und voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen.

Welche alltagspraktischen Fähigkeiten sind abgesichert?

Neben den motorischen Kernfähigkeiten umfassen viele Tarife auch Fähigkeiten, die für die selbstständige Lebensführung essenziell sind:

  • Selbstständig essen und trinken: nicht mehr ohne fremde Hilfe möglich
  • Körperhygiene: nicht mehr eigenständig durchführbar
  • An- und Auskleiden: nicht mehr ohne Unterstützung möglich
  • Auto fahren: medizinisch bedingter Entzug der Fahrerlaubnis – dieser Auslöser ist allerdings nicht in jedem Standardtarif enthalten und sollte gezielt geprüft werden
  • Bedienen einer Tastatur / Schreiben: in einzelnen erweiterten Tarifen aufgenommen

Gerade der Fahrerlaubnis-Auslöser ist für Außendienstmitarbeitende oder Berufskraftfahrer besonders relevant. Wer darauf angewiesen ist, sollte explizit auf diesen Katalogpunkt achten.

Welche geistigen und psychischen Fähigkeiten können versichert sein?

Dieser Bereich ist im Standardkatalog oft schwach ausgeprägt – und genau das ist ein häufiger Stolperstein:

  • Geistiges Leistungsvermögen: Unfähigkeit, einfache Anweisungen zu erfassen oder grundlegende Rechenoperationen durchzuführen
  • Orientierung: räumliche oder zeitliche Desorientierung
  • Konzentrationsvermögen: in einzelnen erweiterten Tarifen enthalten
  • Selbstbehauptung / Antrieb: schwere psychische Erkrankungen, in einzelnen Tarifen mit Diagnoseliste abgedeckt

Der Standard-Katalog deckt psychische Erkrankungen häufig nicht oder nur eingeschränkt ab. Wer hier umfassenden Schutz sucht, braucht einen erweiterten Tarif – oder besser: eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die psychische Erkrankungen regelhaft einschließt.

Was leisten erweiterte Tarife über den Kernkatalog hinaus?

Viele Versicherer bieten neben dem Basisschutz erweiterte Tarif-Varianten an. Diese können folgende Zusatzauslöser enthalten:

  • Pflegegrad: Leistung ab Pflegegrad 2 oder 3 nach SGB XI – je nach Vertrag unterschiedlich
  • Schwere Krankheiten (Dread Disease): Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt, Multiple Sklerose oder Demenz nach Diagnoseliste
  • Demenz: eigenständig als Auslöser aufgeführt in erweitertem Katalog
  • Verlust der Fahrerlaubnis aus medizinischen Gründen

Bei Tarifen mit Pflege-Klausel ist der genaue Pflegegrad als Auslöser entscheidend. Pflegegrad 1 reicht in keinem Tarif aus – das Minimum ist Pflegegrad 2, in vielen Verträgen sogar erst Pflegegrad 3.

Wer einen erweiterten Katalog wählt, zahlt einen höheren Beitrag, erhöht aber spürbar die Wahrscheinlichkeit, dass der Vertrag im Ernstfall greift. Vor allem bei Berufen mit hohem körperlichem und kognitivem Risiko lohnt sich diese Abwägung.

Wann zahlt die Grundfähigkeitsversicherung tatsächlich – und wann nicht?

Die Leistung setzt voraus, dass alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Eine oder mehrere im Vertrag definierte Grundfähigkeiten sind verloren
  2. Der vertragliche Schwellenwert ist nachweisbar erreicht
  3. Die Prognose lautet: voraussichtlich mindestens 6 Monate oder dauerhaft
  4. Kein vertraglicher Ausschluss greift
  5. Alle Obliegenheiten sind erfüllt (Anzeige, Mitwirkung, ärztliche Nachweise)

Keine Leistung erfolgt bei: Schmerzen ohne Fähigkeitsverlust unterhalb der Schwelle, einem Schwerbehindertenausweis ohne erfüllte Vertragsschwelle, einem Pflegegrad, wenn keine Pflege-Klausel vereinbart ist, oder bei vorsätzlicher Selbstverletzung.

Berufswechsel hingegen hat keine Auswirkung auf den GF-Anspruch – der Beruf wird für die Leistungsprüfung nicht herangezogen. Und: Auch wer noch arbeiten kann, erhält die GF-Rente, solange die Fähigkeitsschwelle erfüllt ist.

Häufige Fragen

Wie viele Grundfähigkeiten muss ich verlieren, damit die GF zahlt?

In der Regel reicht der Verlust einer einzigen im Vertrag definierten Grundfähigkeit aus, wenn die zugehörige Schwelle nachweisbar erfüllt ist. Verlierst du mehrere Fähigkeiten gleichzeitig, ändert das nichts an der grundsätzlichen Leistungspflicht – der Auslöser wird durch eine erfüllte Fähigkeit bereits ausgelöst.

Gilt der Schutz auch, wenn ich meinen Beruf wechsle oder arbeitslos werde?

Ja. Die Grundfähigkeitsversicherung ist vollständig berufsunabhängig. Ein Berufswechsel oder eine Phase der Arbeitslosigkeit hat keinen Einfluss auf den Leistungsanspruch. Entscheidend ist allein, ob die versicherte Fähigkeit nach den vertraglichen Schwellen verloren gegangen ist.

Ist ein Schwerbehindertenausweis ausreichend, um eine Leistung zu beantragen?

Nein. Der Grad der Behinderung (GdB) im Schwerbehindertenausweis ist für die GF rechtlich nicht maßgeblich. Es zählt ausschließlich, ob die vertragliche Schwelle einer versicherten Grundfähigkeit erfüllt ist – das muss durch ärztliche Funktionsdiagnostik nachgewiesen werden.

Sind psychische Erkrankungen durch die Grundfähigkeitsversicherung abgedeckt?

Im Standardkatalog meist nicht oder nur sehr eingeschränkt. Einige erweiterte Tarife enthalten psychische Fähigkeiten wie Konzentrationsvermögen, Antrieb oder schwere psychische Erkrankungen mit Diagnoseliste. Wer speziell gegen psychische Erkrankungen absichern möchte, sollte entweder einen erweiterten GF-Tarif wählen oder zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht ziehen.

Was passiert, wenn meine Einschränkung schwankt und nicht dauerhaft unter der Schwelle liegt?

Versicherer prüfen bei fluktuierenden Krankheitsbildern die durchschnittliche Belastbarkeit über den Beobachtungszeitraum. Es ist wichtig, Tagesverläufe, Therapieverläufe und Funktionsbefunde lückenlos zu dokumentieren. Wenn du unsicher bist, wie du in einer solchen Situation vorgehst, hilft dir das Expertenteam von FragPolly™ weiter.

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